Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

I. Vertragsgegenstand

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Verhältnis und die gegenseitig geschuldeten Leistungen zwischen der Firma Ay-Fi Turizm (im Nachfolgenden “Ay-Fi” genannt) und dem bei Ay-Fi buchenden Jagd- und/oder Reisekunden (im Nachfolgenden “Kunde” genannt).
  2. Mit Vertragsabschluss. bevollmächtigt der Kunde Ay-Fi, notwendige Leistungen auch über dritte Leistungsträger (z.B. Fluggesellschaften, Transportunternehmen, Hotels, etc..) im Auftrag des Kunden zu buchen, soweit dies vom Kunden in Auftrag gegeben und/oder vertragsgemäß notwendig bzw. erwünscht ist.
  3. Der Vertrag gilt als geschlossen, sobald Ay-Fi dem Kunden seine gebuchte Reise schriftlich bestätigt.
  4. Mit Vertragsabschluss erkennt der Kunde die aktuellen Kataloge und Preislisten von Ay-Fi sowie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als geltend an.

 

2. Jagd- und Reiseleistung

  1. Ay-Fi organisiert für den Kunden eine Jagd- und/oder Freizeitreise, in einem wie im aktuellen Katalog beschriebenen bzw. in einem gesonderten Vertrag vereinbarten Umfang.
  2. Der Kunde verpflichtet sich, den Anweisungen des zuständigen Personals Folge zu leisten, sofern diese vertretbar sind. Ay-Fi verpflichtet sich, die Wünsche des Kunden zu respektieren, sofem diese sich in einem vertretbaren Rahmen bewegen.
  3. Bei Jagdreisen ist das Ziel der Reise der Abschuss der gebuchten Wildart, Besteht danach kein Wunsch/keine Option auf zusätzliche Trophäen, gilt die Jagd als erfolgreich. Sämtliche evtl. überschüssigen Jagdtage verfallen ohne Anspruch des Kunden. Die Aufgabe von Ay-Fi besteht dann ledıglich darin, Rückreise und Nachbearbeitung vertragsgemäß auszuführen.
  4. Ay-Fi behält sich das Recht vor, jederzeit, auch kurzfrıstig, die vorgesehenen Jagdgebiete, Zielflughäfen, Hotels und ähnliche regionale Leistungsträger zu ändern, falls dies dem Erfolg der Reise zuträglich ist.
  5. Sämtliche Leistungen dritter Leistungsträger unterliegen den Bestimmungen des jeweiligen Leistungsträgers, sofern nicht anders angegeben öder vereinbart,
  6. Der Kunde verpflichtet sich dafür zu sorgen, dass sämtliche benötigten Dokumente (z.B. Reisepass, Waffenbesitzkarte, etc..) ordnungsgemäß vorliegen. Kommt es durch ein Versäumnis des Kunden zu einem Mehraufwand für Ay-Fi, so hat der Kunde die anfallenden Kosten zu tragen.

 

3. Reservierung und Bezahlung

  1. Eine Reise gilt als reserviert, sobald eine Anzahlung geleistet wurde. Diese Anzahlung beträgt, sofern nıcht anders vereinbart, 50% des Gesamtreisepreises zuzüglich der anfallenden Bearbeitungsgebühren. Liegt der Reiseantritt länger als 45 Tage entfernt, ist die Anzahlung bis spätestens 45 Tage vor Reiseantritt zu leisten. Die Restsumme wird in diesem Feil 45 Tage vor Reiseantritt fällig. Bei Reiseantritt in weniger als 45 Tagen, ist statt einer Anzahlung sofort der volle Reisepreis fällig.
  2. Versäumt der Kunde eine rechtzeitige Zahlung, kann Ay-Fi die gebuchte Reise als vom Kunden storniert betrachten.
  3. Obwohl Ay-Fi sich bemüht, dies zu vermeiden, sind zusätzliche Aufschläge manchmal unumgänglich. Eventuelle Aufschläge sind zahlbar sieben Tage nach Erhalt der Nachricht.
  4. Es kann jederzeit zu spontanen Änderungen von Preisen, Gebühren und Regulationen von Seiten öffentlicher Stellen kommen. Ay-Fi hat keinen Einfluss auf solche Preisänderungen und der Kunde verpflichtet sich, im Falle einer solchen Änderung die anfallenden Mehrkosten in voller Höhe zu übernehmen.
  5. Rückerstattungen, Ersatzleıstungen öder Wiederholungen lıegen allein im Ermessen von Ay-Fi. Ein Anspruch von Seite des Kunden auf Rückerstattung, Ersatzleistung oder Wiederholung besteht nicht.
  6. Sonderwunsche sind Ay-Fi rechtzeitig mitzuteilen und werden beachtete, soweit sıe vertretbar bzw. realısierbar sind. Anfallende Mehrkosten hat der Kunde zu übernehmen.

 

4. Vertragsrücktritt

  1. Tritt ein Kunde vom Vertrag zurück, steht es ihm frei, Ay-Fi einen anderen Reiseteilnehmer als Ersatz zu nennen. Ay-Fi bietet an, mit diesem Teilnehmer einen neuen Vertrag zu denselben Konditionen zu schließen, sofern dies möglich und vertretbar ist. Eventuelle Kosten übernimmt der neue Vertragspartner.
  2. Ay-Fi kann vom Vertrag zurücktreten, wenn unvorhersehbare oder außergewöhnliche Umstände (z.B. Krieg, Seuchen, Bevölkerungsunruhen, Wetterbedingungen, Naturkatastrophen, etc..) dies verlangen. Bisher geleistete Zahlungen werden rückerstattet, abzüglich bereits verwendeter Gelder und Bearbeitungsgebühren.
  3. Tritt ein Kunde ersatzlos vom Vertrag zurück behält sich Ay-Fi vor, einen Tei des oder den gesamten Reisepreis in Rechnung zu stellen. Falls nicht anders vereinbart, wird in folgenden Fallen der Jeweils angegebene Betrag berechnet:

a) Bei Reiserücktritt mehr als 45 Tage vor Reiseantritt, alle bisher notwendigen Zahlungen (z.B. Lizenzgebühren, etc..) sowie Bearbeitungsgebühren.
b) Bei Reiserücktritt innerhalb von 45 Tagen vor Reiseantritt, 100% der Anzahlung sowie Bearbeitungsgebühren.
c) Bei Reiserücktritt innerhalb von 15 Tagen vor Reiseantritt, 100% des Gesamtreisepreises sowie Bearbeitungsgebühren.

 

5. Haftung

  1. Ay-Fi weist den Kunden darauf hin, dass die von Ay-Fi angebotenen Reisen, insbesondere Jagdreisen, mit gewissen unvermeidbaren Risiken verbunden sind. Mit Vertragsabschluss verpflichtet sich der Kunde, diese Risiken wissentlich und in eigener Verantwortung in Kauf zu nehmen.
  2. Ay-Fi kann nicht haftbar gemacht werden für Krankheit, Verletzung, Tod sowie andere Sach- oder Personenschäden auf einer von Ay-Fi angebotenen Reise, sofern nicht Ay-Fi oder einer ıhrer Vertreter vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
  3. Ay-Fi kann nicht haftbar gemacht werden für das Verschulden Dritter, auch wenn diese im Auftrag von Ay-Fi agieren.
  4. Ay-Fi kann nicht haftbar gemacht werden für das Wirken von „höherer Gewalt”, egal in welchem Ausmaß. Dies beinhaltet zum Beispiel, aber nicht ausschließlich, Naturkatastrophen, Krieg, Bevölkerungsunruhen, Seuchen, Quarantäne, Einmischung durch Regierungen, Wetterbedingungen, Sabotage, unerklärliche Begebenheiten, usw.
  5. Alle von Ay-Fi angebotenen jagen finden m freier Wildbahn statt und entziehen sich somit der direkten Kontrolle durch Ay-Fi oder ihre Partner. Eine Garantie für Wildbestände, Jagderfolg oder Trophäenqualität kann nicht gegeben werden und Ay-Fi kann dafür auch nicht haftbar gemacht werden.
  6. Alle Informationen (Bild, Text und Ton) aus Werbe- und Informationsmaterialien von Ay-Fi sind, nach bestem Wissen von Ay-Fi, korrekt zum Zeitpunkt ihrer Produktion. Die Informationen stellen typische Szenen und Details dar, die auf der jeweiligen Reise erlebt werden können, aber nicht unbedingt müssen. Ay-Fi kann nicht für das Fehlen solcher Erlebnisse haftbar gemacht werden.

 

6. Beanstandungen

  1. Vertragliche Ansprüche gegen Ay-Fi sind vom Kunden innerhalb eines Monats nach Beendigung der Reise schriftlich geltend zu machen, es sei denn er wird ohne eigenes Verschulden an der Einhaltung dieser Frist gehindert.
  2. Nur offızielle Vertreter von Ay-Fi dürfen Ansprüche gegenüber Ay-Fi anerkennen. Dritte oder Vertreter dritter Leistungsträger sind nicht berechtigt, Ansprüche irgendeiner Art gegenüber Ay-Fi anzuerkennen.
  3. Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Beanstandungen zunächst dem örtlichen Personal bzw. örtlichen Vertreter von Ay-Fi mitzuteilen. Werden die beanstandeten Mängel nicht innerhalb vertretbarer Zeit behoben, sind diese unbedingt schriftlich zu fixieren und vom örtlichen Personal bzw. örtlichen Vertreter von Ay-Fi zu unterzeichnen. Alle schriftlich flektiert Mangel sind abschließend, nicht aufgenommene Mängel sind gegenüber Ay-Fi nicht geltend zu machen.
  4. Gewahrungsanspruche gegenüber Ay-Fi, ganz gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren nach einem Jahr.

 

7. Entschädigungen

Sollte eine Reise nicht zur Zufriedenheit des Kunden ablaufen, behält sich Ay-Fi das Recht vor, den Kunden nach eigenem Ermessen zu entschädigen. Ein Anspruch auf Entschädigung von Seite des Kunden besteht jedoch nicht, wenn Ay-Fi sich vertragsgemäß verhalten hat.

 

8. Trophäenbehandlung und -Transport

  1. Je nach Land unterliegen die Bedingungen für Trophäenaus- bzw. Einfuhr sowie die Lieferzeiten und -Fristen verschiedenen Bestimmungen. In der Regel werden Trophäen nach 3 bis 15 Monaten geliefert.
  2. Ay-Fi kann nicht haftbar gemacht werden für Beeinträchtigungen an Trophäen (z.B. Beschädigung oder Verlust), die von Dritten transportiert oder präpariert wurden.
  3. Die Bewertung der Trophäen erfolgt ausschließlich nach den Bedingungen und Bestimmungen des Reiselands und den dort dafür zuständigen Stellen. Ansprüche oder Einwande des Kunden bezüglich dieser Bewertung bestehen gegenüber Ay-Fi nicht.

 

9. Versicherung

  1. Ay-Fi bietet keinen automatischen Versicherungsschutz bei Reisen an. Ay-Fi empfiehlt jedem Kunden, sich vor Reiseantritt umfassend zu informieren und zu versichern.
  2. Ay-Fi rät jedem Kunden dringend, vor Reiseantritt medizınischen Rat einzuholen. Jeder Kunde verpflichtet sich, sich zu vergewissern dass er körperlich dazu in der Lage ist, die von ihm geplante Reise ohne Beeinträchtıgung und Gefährdung von sich oder anderen anzutreten und durchzuführen.

 

10. Sonstiges

  1. Gerichtsstand ist, soweit der Kunde Vollkaufmann ist, für beide Parteien Frankfurt am Main. Ay-Fi steht es frei, Ansprüche bei den Gerichten des allgemeinen Gerichtsstandes des Kunden geltend zu machen. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt hiervon unberührt.
  2. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Ganzen zur Folge. An die Stelle der unwirksamen Bestımmung tritt die Bestimmung, die der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
  3. Ay-Fi behält sich das Recht vor, jegliches Film- oder Fotomaterial, das auf einer Reise von unseren Mitarbeiten für generelle Zwecke angefertigt wurde, ohne Erlaubnis und Bezahlung zu nutzen, es sei denn der darin abgebıldete Kunde erhebt ausdrücklich Einspruch. Stellt ein Kunde Ay-Fi eigenes Film- oder Fotomaterial zur Verfügung, so steht es Ay-Fi frei, dieses Material nach eigenem Ermessen zu Nutzen. (Stand: 20.0I.2006)
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